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BGH, 22.01.1963 - VI ZR 165/62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1963, 392
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- RG, 30.05.1932 - VI 102/32
1. Kann die mit dem Führerschein ausgestattete Tochter des Kraftwagenhalters, …
Auszug aus BGH, 22.01.1963 - VI ZR 165/62
Die Beklagte haftet dagegen nach §§ 903, 904 EVO nicht für ein Verschulden des Haumeisters M., der zwar als Arbeitsaufseher (§ 899 RVO) zu den ebenfalls nach § 903 RVO haftenden Personen zählt, aber kein, verfassungsmäßig berufener Vertreter i.S. der §§ 904 RVO, 31, 89 BGB ist (vgl. RGZ 136, 345, 352). - RG, 03.04.1919 - VI 11/19
Bestehen eines ursächlichen Zusammenhangs bei Nichtbeachtung von …
Auszug aus BGH, 22.01.1963 - VI ZR 165/62
Zwar sind die Unfallverhütungsvorschriften, die aufgrund langjähriger Berufserfahrungen bestimmte Maßnahmen zur Abwendung bestimmter Gefahren vorschreiben, für den Unternehmer regelmäßig schlechthin bindend und lassen seinem eigenen abweichenden Ermessen nur in besonders gelagerten Fällen ausnahmsweise einen gewissen Spielraum (vgl. RG JW 1911, 335 Nr. 41; RGZ 95, 238, 240).